Praxisprofil

In meiner praktischen Arbeit habe ich mich auf die folgenden Störungsbereiche spezialisiert:

Darüber hinaus biete ich Klärung, Beratung und Begleitung in unterschiedlichen anderen Lebensbereichen an:

Therapie- und Behandlungskonzept

Die oben genannten Störungen werden verhaltenstherapeutisch behandelt. Die Verhaltenstherapie ist eine von den Krankenkassen anerkannte, wissenschaftliche Heilmethode. Die moderne Verhaltenstherapie vereinigt eine große Anzahl unterschiedlicher Techniken und Behandlungsmaßnahmen. Sie alle gehen davon aus, dass menschliches Verhalten, Denken, Fühlen und teilweise sogar körperliche Reaktionen erworben, also erlernt werden und - wenn sie sich als unangemessen oder problematisch erweisen - verändert werden können.

Die Verhaltenstherapie zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie gegenwartsbezogen, problemlöseorientiert und damit in erster Linie pragmatisch ist.

Ziel ist es, in einem überschaubaren Zeitrahmen möglichst konkrete Lösungswege zu erarbeiten. Wesentliche Merkmale der Verhaltenstherapie sind außerdem der transparente Ablauf sowie die aktive Mitarbeit der Patienten und Patientinnen.

Je nachdem, ob Sie Ihre Probleme eher individuell oder in Zusammenhang z.B. mit einer bestehenden Partnerschaft behandelt wissen möchten, werden wir Einzel- oder Paargespräche miteinander vereinbaren. Prinzipiell besteht auch die Möglichkeit an einer Gruppentherapie teilzunehmen.

Vor Therapiebeginn finden ein bis fünf Gespräche statt (die sogenannten probatorischen Sitzungen), in dem ich mir ein Bild von Ihrem Anliegen machen kann und Sie mich kennen lernen können. In diesen Gesprächen werden wir Ziele und das weitere Vorgehen erarbeiten.

Die Therapie erfolgt alltagsbegleitend in kontinuierlichen Einzelsitzungen über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg. Die Sitzungen dauern in der Regel 50 Minuten und finden zunächst wöchentlich, später ausschleichend in zwei-, dreiwöchentlichen oder noch längeren Abständen statt. Je nach Indikation ist mit einer Dauer zwischen 1 und 10 Sitzungen für Beratungsgespräche, zwischen 10 und 25 Sitzungen bei einer Kurzzeittherapie sowie zwischen 25 und 80 Sitzungen bei einer Langzeittherapie zu rechnen.

Ihre Daten und die Inhalte der Gespräche unterliegen der Schweigepflicht, die für mich absolut verbindlich ist.

Zu meiner Person

1990-1998: Psychologie-Studium mit Schwerpunkt klinische Psychologie/Gesundheitsförderung/qualitative Forschungsmethoden.
1998-2001: Wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Technischen Universität im BereichGesundheitsförderung. Schwerpunkte: Moderationstätigkeit, Koordinationstätigkeit, Qualitative Datenanalysen, Forschung.

In diesem Zusammenhang: Gutachterliche Stellungnahme Ausbau Flughafen Schönefeld: Psychologische Aspekte der Lärmwahrnehmung, Institut für Akustik, TU Berlin/Institut Psychosoziale Gesundheit GbRmbH.

Lehre Konzeption und Durchführung von Lehrveranstaltungen für die Technische Universität Berlin, Institut für Sozialwissenschaften: ‚Lärm und Lebensqualität‘ (WS 2000/2001); die ‚Anwendung sozialpsychologischer Theorien in der klinischen Psychologie‘ (WS 2001/2002).
Seit 2001: Klinische Psychologin/Verhaltenstherapeutin Voll-/Teilzeittätigkeit als Psychologin im Rahmen der stationären psychosomatischen und psychiatrischen Versorgung im Theodor-Wenzel-Werk, Berlin-Zehlendorf sowie ambulante Behandlungen. Parallel hierzu Ausbildung zur psychologischen Psychotherapeutin, Institut für Verhaltenstherapie, Berlin.
Seit 2008: Niedergelassene Verhaltenstherapeutin in der Praxis Gratz/Krumme für Neurologie/Psychiatrie. Mitglied in der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung und in der Psychotherapeutenkammer Berlin. Eingetragen in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und Brandenburg.

Mitglied in der Deutschen Psychotherapeuten Vereinigung und in der Psychotherapeutenkammer Berlin. Eingetragen in das Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin und Brandenburg.

Abrechnung

Private Krankenversicherungen, Beihilfe

In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen (PKV) bzw. Beihilfestellen nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Da es im Rahmen der Umgestaltung von Versicherungstarifen (der sogenannte Basistarif) Ausnahmen von dieser Regel gibt, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit ihrer Versicherung in Verbindung und klären, ob psychologische (nicht ärztliche!) Psychotherapie in ihrer Versicherung enthalten ist.

Gesetzliche Krankenversicherungen

Leider kann die Behandlung in einer Privatpraxis nur in Ausnahmefällen im Rahmen eines Kostenerstattungsverfahrens mit den gesetzlichen Krankenkassen abgerechnet werden. Falls Sie bereits ausdauernd versucht haben, einen Therapieplatz in angemessener Entfernung zu ihrem Wohnort zu finden, besteht die Möglichkeit von Ihrer Seite einen Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse zu stellen. In der Regel benötigen Sie dazu einen schriftlichen Nachweis über ihre Kontaktversuche zu Therapeuten, die Ihnen keinen Therapieplatz und auch keinen Platz auf einer Warteliste anbieten konnten. Diesen reichen Sie gemeinsam mit dem Antrag bei Ihrer Krankenkasse ein. Diese ist verpflichtet, Ihnen eine Therapieplatz anzubieten und wird Ihnen nun in einem weiteren Schritt Therapeuten vorschlagen, die sie erneut kontaktieren können . Wenn auch diese Ihnen keinen Platz anbieten können, stehen die Chancen für eine außervertragliche Behandlung gut und es kann ein Antragsverfahren von meiner Seite eingeleitet werden.

Selbstzahler

Selbstzahlern biete ich im Rahmen der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) individuell vereinbarte Sätze an.